Vollzug der Notifikationsverordnung (NV) im Autrage des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco)
1. Landesabhängige Selektion aller Notifikationen
Wählen Sie das gewünschte Land oder eine Kombination (Ctrl-oder Shift-Taste).
Es werden nur Länder mit aktuellen Notifikationen aufgeführt .
2. Wahl des Notifikationsverfahrens
3. Suche nach Begriffen (English)
4. Selektion nach Publikationsdatum
von
bis
inkl. historische
Es werden nur aktuelle Notifikationen angezeigt.
Die Publikation neuer Notifikationen erfolgt wöchentlich.
letzte Aktualisierung 2012-05-16 15:29:00.0
5. Sortierung
Frist für die Stellungnahme (Final date for comments)
Notifikations-Nummer
Im Rahmen des Notifikationsverfahrens geben
wir Ihnen hiermit Kenntnis der aufgeführten Notifikationen. Sofern Sie der Auffassung
sind, dass die notifizierten technischen Vorschriften zu Schranken im
grenzüberschreitenden Handel führen könnten, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, bis zu
den angegebenen Fristen in englischer Sprache dazu Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen sind an folgende Adresse zu richten: Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), Fachbereich Nichttarifarische Massnahmen (NTFB), Effingerstrasse 1, 3003 Bern.
Der vollständige Notifikationstext kann in der verfügbaren Sprache bei der
SNV-Geschäftsstelle, Fax 052-224 54 82, Telefon 052-224 54 54, e-mail bezogen werden.