Vollzug der Notifikationsverordnung (NV) im Autrage des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco)
  • Sie können die Notifikationen nach 4 verschiedenen Kriterien auswählen und unter Punkt 5 zusätzlich sortieren.
  • Falls Sie keine Selektion vornehmen, werden alle aktuellen und allenfalls historischen(hat längere Ladezeiten zur Folge) Notifikationen angezeigt.
  • Nach erfolgter Selektion drücken Sie die Taste Suche starten.
1. Landesabhängige Selektion aller Notifikationen


Wählen Sie das gewünschte Land oder eine Kombination (Ctrl-oder Shift-Taste).
Es werden nur Länder mit aktuellen Notifikationen aufgeführt .
2. Wahl des Notifikationsverfahrens
3. Suche nach Begriffen (English)
4. Selektion nach Publikationsdatum
von      
bis      
inkl. historische
Es werden nur aktuelle Notifikationen angezeigt.
Die Publikation neuer Notifikationen erfolgt wöchentlich.
letzte Aktualisierung 2012-05-16 15:29:00.0
5. Sortierung
Frist für die Stellungnahme (Final date for comments)
Notifikations-Nummer

Im Rahmen des Notifikationsverfahrens geben wir Ihnen hiermit Kenntnis der aufgeführten Notifikationen. Sofern Sie der Auffassung sind, dass die notifizierten technischen Vorschriften zu Schranken im grenzüberschreitenden Handel führen könnten, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, bis zu den angegebenen Fristen in englischer Sprache dazu Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen sind an folgende Adresse zu richten: Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), Fachbereich Nichttarifarische Massnahmen (NTFB), Effingerstrasse 1, 3003 Bern.

Der vollständige Notifikationstext kann in der verfügbaren Sprache bei der SNV-Geschäftsstelle, Fax 052-224 54 82, Telefon 052-224 54 54, e-mail bezogen werden.